Hermann Gruber – Sicherheit & Training
Wie bieten professionelle Aus- und Weiterbildungen zum Führen von Hubstaplern, Führen von Kranen und Sicherheitsvertrauenspersonen an.
Ausbildung laut FK-V (Fachkenntnisnachweis-Verordnung) Ausbildungsgebiet gemäß §6 Z 2 Führen von Hubstaplern.
Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 1 b) Sonstige Lauf- und Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane.
Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 1 e) Fahrzeug- und Ladekrane über 300 kNm.
Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 1 c) Dreh- und Auslegerkrane.
SVP (Sicherheitsvertrauensperson) sowie SCC/SGU SVP (Sicherheitsvertrauensperson) sowie SCC/SGU.
Maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungen im Bereich Führen von Hubstaplern und Kranen und Sicherheitsvertrauenspersonen.
Die Schulungen sind natürlich ASchG – Konform und müssen somit überall anerkannt werden.
Nach bestandener Prüfung wird eine Teilnahmebestätigung, sowie ein Lichtbildausweis in Scheckkartenformat ausgestellt.