Gefahrgutbeauftragter ADR/RID

Hermann Gruber – Sicherheit & Training

Ich informiere Sie gerne und bringe Sie mit den neuesten Unterlagen auf den letzten Stand.

Wir führen die nötigen Unterweisungen für das Personal, Meldungen und sonstige vorgeschriebene Aufgaben gewissenhaft durch, erstellen Begleitscheine und kontrollieren Ausrüstungen.

Beförderung gefährlicher Güter

Gefahrenschutzbeauftragte sind notwendig bei Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter nach den gemäß § 2 Z 1 bis 3 i umfassen.

Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen

Gefahrenschutzbeauftragte sind notwendig bei Unternehmen, die Tätigkeiten durchführen, die mit dieser Beförderung zusammenhängende Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen umfassen. benötigen eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte).

Gefahrgutbeauftragte

Diese Unternehmen benötigen eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte).

Sicherheit * Gefahrengut * Abfall * Brandschutz * Coaching * GWB-C95 * GWB-D95 *
Sicherheit * Gefahrengut * Abfall * Brandschutz * Coaching * GWB-C95 * GWB-D95 *
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