Ich informiere Sie gerne und bringe Sie mit den neuesten Unterlagen auf den letzten Stand.
Wir führen die nötigen Unterweisungen für das Personal, Meldungen und sonstige vorgeschriebene Aufgaben gewissenhaft durch, erstellen Begleitscheine und kontrollieren Ausrüstungen.
Beförderung gefährlicher Güter
Gefahrenschutzbeauftragte sind notwendig bei Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter nach den gemäß § 2 Z 1 bis 3 i umfassen.
Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen
Gefahrenschutzbeauftragte sind notwendig bei Unternehmen, die Tätigkeiten durchführen, die mit dieser Beförderung zusammenhängende Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen umfassen. benötigen eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte).
Gefahrgutbeauftragte
Diese Unternehmen benötigen eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte).