Gefahrenschutzbeauftragte sind notwendig bei Unternehmen, die Tätigkeiten durchführen, die mit dieser Beförderung zusammenhängende Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen umfassen. benötigen eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte).