Hermann Gruber – Sicherheit & Training
Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr mit Omnibussen, welche vor dem 10. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klasse D bzw. Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr mit Lastkraftwagen, welche vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klasse C erteilt wurde, gilt die Verpflichtung zum Mitführen eines Fahrerqualifizierungsnachweises ab dem 10. September 2013 bzw. 10. September 2014.
Für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises durch die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) oder Bundespolizeidirektion ist nicht eine Prüfung zu absolvieren, aber ein Nachweis über eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden vorzulegen.
Weiterbildungen werden durch vom Landeshauptmann ermächtigte Ausbildungsstätten durchgeführt und bestehen aus 5 Modulen zu je 7h.
5 Module:
1. Technik
2. Gesundheit und Ernährung
3. Ladungssicherung für LKW und Transporter
4. Eco- Training (wie fahre ich Ökonomisch und spritsparend)
5. Sozialvorschriften, mit den neuesten Gesetzen und Tachoschulung
Hinweis:
Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Personen, denen der Fahrerqualifizierungsnachweis im Führerschein eingetragen wird, den Ablauf der Führerscheinbefristung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises so abstimmen, dass nur einmal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.
Lassen Sie sich von mir beraten
Unsere Schulungen werden lebendig und individuell gestaltet.
Schreib mir ....